T rotz dieser vermehrten Hindernisse und Schwierigkeiten zeichnen sich versierte namibische Spediteure darin aus, Lösungen zu nden, die den Versandbedürfnissen der Jägerzunft gerecht werden. Nicht umsonst heißt es: „Wo sich eine Tür schließt, öffnen sich meistens andere Türen“.
Jäger aus dem Ausland brauchen sich über den Export ihrer hochgeschätzten Trophäen keine Sorgen machen – solange die Jagd nach den geltenden Gesetzen und Bestimmungen durchgeführt wird und eine gültige Jagdlizenz vorliegt. In Namibia können wir uns glücklich schätzen, dass die Jagd die volle Unterstützung der zuständigen Behörden genießt.
Jagdgäste müssen eine informierte Entscheidung fällen können, wenn sie sich für Luftfracht oder Seefracht entschließen.
Erfahrene Spediteure recherchieren die geeignetste, d.h. die sicherste und günstigste Route zum Bestimmungsort.
Trophäen sind eine Sonderware und deshalb muss damit gerechnet werden, dass bei den verschiedenen Frachtführern unterschiedliche Bestimmungen gelten. Je mehr Transitländer und Zwischenstationen, desto schwieriger wird die präzise Berechnung der Versandkosten.
Es gibt keine Pauschallösungen, die für alles passen, allein schon deshalb nicht, weil Trophäen bekanntlich verschiedene Formen und Größen haben. Tierpräparatoren tragen mit ihrem individuellen Stil ebenfalls dazu bei, dass verpackte Einheiten stets unterschiedlich ausfallen, weil sie maßgefertigt sind.
Idealerweise sollte jede Sendung für sich berechnet werden, um die tatsächlichen Kosten pro Auftrag / pro Jagdgast zu ermitteln.
Trophäen von Jagdgruppen können nur noch innerhalb gewisser Grenzen als Sammelgut verschickt werden. Die Einschränkungen beginnen mit den Bestimmungen des Einfuhrlandes.
Viele Länder bestehen jetzt darauf, dass die Trophäensendung eines jeden Jägers einzeln und mit den dazugehörigen Jagdunterlagen verpackt wird. Ausnahmen werden nur noch für nächste Angehörige gemacht, d.h. für Minderjährige und Abhängige mit derselben Wohnanschrift.
Die Entscheidung ob Schi oder Flugzeug kann durchaus von den Importbestimmungen abhängen, gerade bei Jagdgruppen. Denn selbst wenn die Gruppe eine gemeinsame Adresse am Zielort angibt, ist nicht auszuschließen, dass die Trophäenpakete der einzelnen Jäger individuell verpackt werden müssen. Nach dem gegenwärtigen Trend sind Sammelgutsendungen zulässig, um Kosten zu sparen, aber die Trophäen müssen einzeln verpackt und verzollt werden.
Trotz der weltweiten Einschränkungen beim Transport von Tierprodukten ist es durchaus möglich, eine Trophäe als Fluggepäck mitzunehmen – sofern es sich nicht um eine der Fluggesellschaften handelt, die die Beförderung von Trophäen verweigert. Meist ist es jedoch eher der Mangel an Zeit, der dieser Transportmöglichkeit im Wege steht.
Die Ausfuhrbestimmungen der namibischen Veterinärbehörde gelten für jede Beförderungsart.
Trophäenmaterial, das ohne die amtlichen Gesundheitsdokumente eintrifft, wird sehr wahrscheinlich beschlagnahmt. Schlimmstenfalls droht die kostenpflichtige Vernichtung. Mit etwas Glück dürfen die Trophäen kostenpflichtig nach Namibia zurückbefördert werden.
Der weltweite Versand von Jagdtrophäen unterliegt den üblichen Transport-Risiken. Beschädigungen oder Verluste können nie völlig ausgeschlossen werden. Diese Risiken lassen sich durch entsprechende Verpackung und Beschriftung erheblich senken, doch bei mehreren Frachtführern, längeren Transitzeiten und vielfachem Umladen steigt das Risiko von Diebstahl, Schaden oder Verlust. Im Allgemeinen gilt, dass Seefracht höheren Risiken ausgesetzt ist als Luftfracht.
Zuverlässige Spediteure bieten Transportversicherungen an.
Im Schadensfall reicht der Jäger seine Forderung über den Spediteur ein, der ihm auch dabei behil ich ist, sicherzustellen, dass alle relevanten Unterlagen (z.B. Fotos der Beschädigung, Kostenvoranschläge für Reparaturen) vollständig vorliegen.
Abschließend soll noch erwähnt werden, dass Jägern in Namibia ausgezeichnete Spediteure zur Verfügung stehen – Spediteure, die sachkundig dafür sorgen, dass Trophäen zügig und zum günstigsten Preis abgesendet werden und sicher an ihrem Bestimmungsort eintre en.
Dieser Artikel wurde erstmals in der 2017 Deutsch-Ausgabe von HUNTiNAMIBIA veröffentlicht.